MPU bei Drogenvergehen

MPU KRONE hilft Ihnen, Ihren Führer­schein wieder zu erlangen, wenn er Ihnen durch Drogen- oder Alkohol­auf­fällig­keiten ent­zogen wurde.

Für viele Menschen ist ein Leben ohne Führerschein undenkbar. Spätestens dann, wenn die Fahrerlaubnis gefährdet ist, weiß man die mit dem Führerschein verbundene Mobilität zu schätzen. Ein Vergehen, das oft im Zusammenhang mit einer Anordnung zur MPU steht, ist die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss. In manchen Fällen lässt sich allerdings durch eine MPU-Prüfung der Führerscheinentzug auch vermeiden. Dies ist meist dann möglich, wenn keine harten Drogen im Spiel sind.

Vorsicht bei Delikten außerhalb des Straßenverkehrs

Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung kann aus unterschiedlichen Gründen angeordnet werden. Wird man nach dem Konsum von Cannabis, harten Drogen oder Medikamenten beim Fahren erwischt, muss in der Regel immer eine MPU absolviert werden. Aber auch beim Besitz von Drogen, kann es zu einer Überprüfung der Fahreignung kommen.

Achtung: Drogenkonsum kann insbesondere bei Cannabis auch noch Tage bis Wochen nach dem eigentlichen Konsum nachgewiesen werden!

Gerne informieren wir Sie darüber, wann eine MPU zwingend erforderlich ist und ob Sie Abstinenznachweise und für welchen Zeitraum Sie diese benötigen. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen Termin zum kostenlosen Erstgespräch mit uns!

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Einbestellen

Bei jeder Probenahme erfolgt eine Lichtbildkontrolle mit entsprechender Dokumentation. Bitte bringen Sie deshalb zu jedem Termin einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, dessen Nummer Sie uns zuvor mitgeteilt haben.

Sie haben sich für einen Abstinenzbeleg hinsichtlich Alkoholes bzw. Betäubungsmitteln mittels Haaranalyse entschieden. Damit dieser Vorgang reibungslos erfolgen kann, müssen wir Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift und Ihre Personalausweis- / Reisepassnummer erfassen. Alle Daten werden von uns gemäß den gültigen Datenschutzrichtlinien und der ärztlichen Schweigepflicht vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Bitte bringen sie ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit.

Ihre Vorteile mit MPU KRONE:

MPU

Sie sind mit Alkohol im Straßenverkehr oder wegen des Konsums von illegalen Drogen aufgefallen. Ihr Führerschein ist in Gefahr oder die Fahrerlaubnis wurde ihnen bereits entzogen. Seitens der Fahrerlaubnisbehörde wurde eine Medizinisch – Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, um die Bedenken an Ihrer Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs (Fahreignung) auszuräumen. Bevor Sie eine MPU erfolgreich bestehen können wird von Ihnen gefordert, dass Sie in der Lage sind einen gänzlichen Verzicht auf Alkohol und / oder Betäubungsmittel zu belegen. Hierfür muss ein Abstinenzkontrollprogramm absolviert werden.

Ein erfolgreich bestandenes Abstinenzkontrollprogramm ist Grundvoraussetzung für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und die Zulassung zur MPU. Alternativ können Abstinenzzeiträume auch mittels Haaranalysen belegt werden.

Die vorzuweisenden Abstinenzzeiträume umfassen gemäß den Beurteiteilungskriterien für Fahreignung entweder ein halbes (z.B. Alkohol) oder ein ganzes Jahr (Betäubungsmittel / Alkohol). Sprechen Sie vorab mit Ihrem Verkehrspsychologen, welche Art der Abstinenz (Alkohol und / oder Drogen) erbracht und über welchen Zeitraum Sie Ihre Abstinenz belegen müssen.

 

Die CTU-Kriterien

Am Beginn der Fahreignungsdiagnostik steht eine Hypothese (Annahme), die es zu erfüllen gilt. Diese wird für den chemisch-toxikologischen Bereich in die sog. 4 CTU-Kriterien unterteilt. Hierin werden Forderungen an die Untersuchungsmethodik und den Ablauf der Überwachung gestellt, deren Erfüllung dazu führt, dass der Abstinenznachweis für eine zuvor bestimmte Zeit von den MPU-Stellen anerkannt wird. Die im Rahmen der Begutachtung berücksichtigten toxikologischen Befunde sind fachkundig erstellt worden, aussagekräftig und forensisch verwertbar.

Im ersten Kriterium werden Die Bedingungen der Durchführung der Alkohol- bzw. Drogenscreenings beschrieben.

Diese müssen transparent und über den gesamten Abstinenzzeitraum lückenlos nachvollziehbar sein. Dies beinhaltet Art, Dauer und Häufigkeit der Urinkontrollen durch das Labor. Jede Abweichung vom ursprünglich vereinbarten Vertragsgegenstand ist zu dokumentieren. Die Kontrollzeiträume umfassen in der Regel 12 Monate mit 6 unvorhergesehenen Kontrollterminen. In Einzelfällen sind 6-monatige Vertrage mit 4 Kontrollen anzusetzen. Bei einer Verlängerung des Abstinenzkontrollprogramms (z.B.: verspäteter MPU-Termin) müssen mindestens drei weitere Kontrollen pro Halbjahr angesetzt werden. Klienten, die bereits ihr einjähriges Abstinenzprogramm erfolgreich absolviert haben, deren Zertifikat aber am voraussichtlichen MPU-Termin älter als 4 Monate sein wird, können Ihre Abstinenz mit 3 Kontrollen binnen 4 Monaten bzw. eine Haaranalyse eines 3 cm langen Haarsegments fortführend dokumentieren.

Wie lange sind meine Abstinenznachweise gültig?

Abstinenznachweise von 6 Monaten sind bis zu 2 Monate nach Abschluss gültig und Abstinenznachweise von 12 Monaten sind bis zu 4 Monate nach Abschluss gültig. In diesem Zeitraum sollten Sie zur MPU-Prüfung gehen, ansonsten müssen Sie weitere Abstinenznachweise erbringen.

FAQ

Frequently Asked Questions

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